CORONAVIRUSbedingt wird der ABLAUF DER OFFENEN SPRECHSTUNDE geändert:

Wir behandeln in den allgemeinen Sprechstunden Montag, Mittwoch und Freitag von 9-12.00 und Dienstag und Donnerstag von 15.30-17.30 nur noch zu festen Terminen, die Sie am TELEFON erhalten. Bitte kommen Sie PÜNKTLICH! Wir lassen nur 2 Patienten im Wartezimmer zu, um Ansteckungen zu vermeiden. Wer zu früh oder zu spät kommt, muss draußen warten. Je krankes Kind darf nur 1 Elternteil mitkommen und KEINE gesunden Geschwister!

Bitte teilen sie uns am Telefon mit, ob Ihr Kind Fieber hat und ob Sie möglicherweise Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Für Tests schicken wir Sie zum Testcenter, ohne dass sie zuvor in die Praxis kommen müssen!

Bei banalen und ungefährlichen Erkrankungen wie Erkältungen oder akuten Durchfällen ohne Erbrechen und Gewichtsverlust bleiben Sie besser zu Hause, wir können Ihnen Rezept e und Überweisungen derzeit auch nach Hause schicken!

Außerdem habe ich eine VIDEOSPRECHSTUNDE eingerichtet. Dazu brauchen Sie mit meinem Praxispersonal nur einen Termin auszumachen. Dann können Sie sich von Ihrem Handy im Browser Google Chrome in www.CLICKDOC.de einwählen. Sie treten damit in ein virtuelles Wartezimmer ein, aus dem ich Sie dann aufrufe.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Zum Juli 2020 übergebe ich meine Praxis nach 32 Jahren selbstständiger Tätigkeit an Dr. med. Christoffer Krug. Er wird mit seiner Praxis aus der Karl-Kellner-Straße 30 in Gießen-Wieseck in meine Räume umziehen und mit seinem großen Team  die allgemeine kinder- und jugendärztliche Betreuung übernehmen, ich werde noch mindestens zwei Jahre lang angestellt bei ihm tätig sein.

Ich danke allen Familien für das Vertrauen, welches sie mir entgegen gebracht haben! Sie dürfen ihr Vertrauen dem großen Team von Dr. Krug in gleicher Weise entgegen bringen!

Wegen Umbaus ist die Praxis ab dem 20. Juni geschlossen. Wiedereröffnung der Praxis als Praxis Krug+Grofer+Püschel+Hofmann+Kühle+Pabst ist am Montag, 6. Juli 2020.


Wichtig: Die psychologische Arbeit und meine Tätigkeit im Schwerpunkt Neuropädiatrie/ADHS/Biofeedback wird unverändert fortgesetzt!


Hierzu werden die Mitarbeiterinnen des Diagnostikteams Frau Dipl. Psych. Kerstin Andes, Frau Petra Rautzenberg, Heilpädagogin und Heilpraktikerin für Psychotherapie, und Frau Silke Rein für die psychologischen Tests so wie ich selbst weiterhin an zwei Tagen in der Woche tätig sein! Auch die Telefonsprechstunde zu diesen Themen wird unverändert weitergeführt (dienstags von 10-12.00 unter 0641 2502933)!

Allgemeine Sprechstunden bis zum 19. 6.2020:

Montag 9.00-11.00 Uhr

Dienstag 16.00-17.30 Uhr

Mittwoch 9.00-11.00 Uhr

Donnerstag 16.00-17.30 Uhr

Freitag 9.00-11.00 Uhr


Regelmäßige Vertretungen: am Mittwoch- und Freitagnachmittag von 16-20.00 und an allen Samstagen und Sonn- und Feiertagen von 9-20.00 ( möglichst zwischen 12 und 17.00!): Kinder- und jugendärztliche Notfallsprechstunde in den Räumen des pädiatrischen Bereitschaftsdienstes,Haupteingang des Uniklinikums, Klinikstr. 33, Tel. 116117 ohne Ortsvorwahl. Danach an den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst auch am Haupteingang des Uniklinikums, Klinikstr. 33,Tel. 116117 ohne Ortsvorwahl.

Seit Juli 2015 gibt es in Hessen den Vertrag zur besseren Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS und/oder Störungen des Sozialverhaltens:

Damit gilt für alle Patienten der teilnehmenden BKKs (die am ADHS-Vertrag teilnehmenden BKKs actimonda, PricewaterhouseCoopers, Schwenninger,  Wirtschaft + Finanzen und WMF sind für alle Patienten offen), dass wir alle besonderen Leistungen, wie z. B. Neurofeedback, videounterstützte Verhaltensbeobachtung, videounterstütztes Training der Eltern im Umgang mit ihren Kindern und die standardisierte videounterstützte Verhaltensbeobachtung zur Dosisfindung bei ADHS-Medikamenten, die sonst nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ab sofort im Rahmen dieses Vertrages und kostenfrei für Sie erbringen können!

Wir freuen uns sehr über diesen großen Schritt zur Verbesserung der Betreuung und wünschen uns, dass viele weitere Krankenkassen diesem Vertrag beitreten (auch wenn das jetzt nicht mehr nach §73 sondern §140a SGB V möglich ist), er ist für alle offen! Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn sie noch nicht dazugehört! Legen Sie ihr den Vertrag vor, sie können ihn gerne von uns mitbekommen!


Ihre Krankenkasse hat auch die Möglichkeit Ihnen im Einzelfall die Leistungen dieses Vertrages zu gewähren! Dies hat eine Mutter für Ihr Kind bei der IKK Südwest schon erreicht.

Wenn auf diese Weise keine Lösung für Sie gefunden werden kann, haben Sie auch das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen die selben Pflichtleistungen für Sie, sie unterscheiden sich nur in den freiwilligen Zusatzleistungen! Und da ist das Angebot der BKKs vom LV Süd für Sie wirklich bedeutungsvoll! Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Sie aufzunehmen. In der neuen Krankenkasse müssen Sie dann für mindestens 18 Monate bleiben.


Die Pflichtleistungen erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen! Sie gehen deshalb kein Risiko für Ihre Versorgung mit einem Kassenwechsel ein!


 

Wissenschaftlich gesicherten Informationen zu ADHS:

Immer wieder wird in den Medien über ADHS berichtet, häufig leider irreführend! In dieser Stellungnahme des zentralen adhs-netzes finden Sie die wichtigsten wissenschaftlich gesicherten Informationen, denen Sie vertrauen können.