Bitte teilen sie uns am Telefon mit, ob Ihr Kind Fieber hat und ob Sie möglicherweise Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Für Tests schicken wir Sie zum Testcenter, ohne dass sie zuvor in die Praxis kommen müssen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zum Juli 2020 übergebe ich meine Praxis nach 32 Jahren selbstständiger Tätigkeit an Dr. med. Christoffer Krug. Er wird mit seiner Praxis aus der Karl-Kellner-Straße 30 in Gießen-Wieseck in meine Räume umziehen und mit seinem großen Team die allgemeine kinder- und jugendärztliche Betreuung übernehmen, ich werde noch mindestens zwei Jahre lang angestellt bei ihm tätig sein.
Ich danke allen Familien für das Vertrauen, welches sie mir entgegen gebracht haben! Sie dürfen ihr Vertrauen dem großen Team von Dr. Krug in gleicher Weise entgegen bringen!
Allgemeine Sprechstunden bis zum 19. 6.2020:
Montag 9.00-11.00 Uhr
Dienstag 16.00-17.30 Uhr
Mittwoch 9.00-11.00 Uhr
Donnerstag 16.00-17.30 Uhr
Freitag 9.00-11.00 Uhr
Regelmäßige Vertretungen: am Mittwoch- und Freitagnachmittag von 16-20.00 und an allen Samstagen und Sonn- und Feiertagen von 9-20.00 ( möglichst zwischen 12 und 17.00!): Kinder- und jugendärztliche Notfallsprechstunde in den Räumen des pädiatrischen Bereitschaftsdienstes,Haupteingang des Uniklinikums, Klinikstr. 33, Tel. 116117 ohne Ortsvorwahl. Danach an den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst auch am Haupteingang des Uniklinikums, Klinikstr. 33,Tel. 116117 ohne Ortsvorwahl.
Damit gilt für alle Patienten der teilnehmenden BKKs (die am ADHS-Vertrag teilnehmenden BKKs actimonda, PricewaterhouseCoopers, Schwenninger, Wirtschaft + Finanzen und WMF sind für alle Patienten offen), dass wir alle besonderen Leistungen, wie z. B. Neurofeedback, videounterstützte Verhaltensbeobachtung, videounterstütztes Training der Eltern im Umgang mit ihren Kindern und die standardisierte videounterstützte Verhaltensbeobachtung zur Dosisfindung bei ADHS-Medikamenten, die sonst nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, ab sofort im Rahmen dieses Vertrages und kostenfrei für Sie erbringen können!
Ihre Krankenkasse hat auch die Möglichkeit Ihnen im Einzelfall die Leistungen dieses Vertrages zu gewähren! Dies hat eine Mutter für Ihr Kind bei der IKK Südwest schon erreicht.
Wenn auf diese Weise keine Lösung für Sie gefunden werden kann, haben Sie auch das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen die selben Pflichtleistungen für Sie, sie unterscheiden sich nur in den freiwilligen Zusatzleistungen! Und da ist das Angebot der BKKs vom LV Süd für Sie wirklich bedeutungsvoll! Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, Sie aufzunehmen. In der neuen Krankenkasse müssen Sie dann für mindestens 18 Monate bleiben.
Die Pflichtleistungen erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen! Sie gehen deshalb kein Risiko für Ihre Versorgung mit einem Kassenwechsel ein!
Immer wieder wird in den Medien über ADHS berichtet, häufig leider irreführend! In dieser Stellungnahme des zentralen adhs-netzes finden Sie die wichtigsten wissenschaftlich gesicherten Informationen, denen Sie vertrauen können.